So praktisch unser alltäglicher Helfer Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er in fehlerhaften oder beschädigten Installationen fliesst.


Weil Strom gefährlich sein kann, müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungs-Installationen (NIV, 734.27) nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen lassen.

Die Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen und die Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern oder den von ihnen bezeichneten Vertretern aufbewahrt werden.




Neuinstallationen

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Installateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse auf einem Sicherheitsnachweis fest.
Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.


Periodische Kontrolle bestehender Installationen

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch den Netzbetreiber bzw. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.




Wer darf Kontrollen vornehmen?

Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierte/r Elektroinstallateur/in oder als Elektro-Sicherheitsberater/in mit eidgenössischem Fachausweis.
Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich. Diese Kontrollbewilligungen werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Fehraltorf erteilt.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.