Energieberatung für Geschäftkunden - so sparen Sie Geld und schonen die Umwelt



Energiekosten machen in einem Unternehmen einen beachtlichen Teil des Betriebsaufwandes aus.


Wir zeigen Ihnen mit unserer Energieberatung, wie Sie mit organisatorischen, technischen und baulichen Massnahmen ­
diese Kosten bedeutend senken können.




Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodule an, mit welchen Sie Ihre Energiebilanz individuell optimieren können.


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Mit der Bauherrenbegleitung der TBGN sparen Sie bei Neubauten und Sanierungen nicht nur Geld und Strom, sondern auch Zeit.

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Wir beraten Sie im effizienten Umgang mit Energie. Dabei nehmen wir Ihr Unternehmen und sein energetisches Umfeld unter die Lupe.

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Energiekosten verursachen in einem kleinen Unternehmen oft einen beachtlichen Teil des Betriebsaufwandes. Möchten Sie mehr über Ihre Einsparmöglichkeiten erfahren?

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Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit organisatorischen, technischen und baulichen Massnahmen Ihre Stromkosten bedeutend senken können. Und das, ohne Ihren Betrieb zu beeinträchtigen.



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Das richtige Licht am richtigen Ort: In der Industrie und bei Dienstleistungsbetrieben ist die Beleuchtung der zweitgrösste Stromverbraucher.

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Dank der umfassenden Betrachtung und Analyse aller Bereiche steigern wir die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen.

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In typischen Industriebetrieben verbrauchen Motoren und Pumpen rund 70% der Elektrizität. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit gezielten Massnahmen die Betriebskosten um bis zu 30% senken können.

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Energiesparen im Büro ist ein allgemein bekanntes Thema. Und trotzdem steckt in diesem Bereich noch heute ein oft unterschätztes Stromeinsparpotenzial.




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Unser Experte freut sich auch über eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 055 511 97 00.



Kantonales Förderprogramm

Das Gebäudeprogramm wurde vom Bund an die Kantone übertragen und ins harmonisierte Fördermodell HFM 2015 aufgenommen. Diverse Module des HFM 2015 wurden in das kantonale Förderprogramm integriert.

Informationen und Hinweise zum Verfahren des Gebäudeprogramms finden Sie ab 03.01.2017 direkt unter http://www.dasgebaeudeprogramm.ch/.


Falls Sie ein Gesuch aus dem HFM 2015 erstellen möchten, müssen Sie sich auf der Internetseite https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ anmelden. Nach erfolgter Anmeldung können Sie das Gesuch erfassen und einreichen. Die Gesuchsunterlagen müssen ausgedruckt und an die zuständige Bearbeitungsstelle gesendet werden. Das Gesuch wird erst nach Erhalt des physischen Dossiers bearbeitet.


Alle übrigen kantonalen Förderungen finden Sie auf der Webseite des Kantons.


Wichtig: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen!


Mit der Schaffung eines Energiefonds und der damit verbundenen Förderung sollen vorrangig die Ziele der kantonalen Energierichtplanung erreicht werden. Es sind dies:


  • Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie
  • Reduktion der CO2-Emmissionen
  • 2000-Watt Gesellschaft


Die Zielerreichung erfolgt mit konsequenter Förderung von Energieeffizienzmassnamen an Gebäuden, Aufbau und Erweiterung bestehender Wärmeverbünde, Förderung der Nutzung von Sonnen- und Holzenergie und dem effizienten Energieeinsatz. Die Massnahmen werden von ausgebildeten Energie-Coaches begleitet. Mit der entsprechenden Verordnung legt der Landrat den Einsatz der Fördermittel fest.


Nationale Förderprogramme


Nationales Förderprogramm (Das Gebäudeprogramm)
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Bei Fragen steht Ihnen gerne unser Experte unter 055 511 97 00 zur Verfügung oder die Experten beim Kanton.


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