Kantonales Förderprogramm
Das Gebäudeprogramm wurde vom Bund an die Kantone übertragen und ins harmonisierte Fördermodell HFM 2015 aufgenommen. Diverse Module des HFM 2015 wurden in das kantonale Förderprogramm integriert.
Informationen und Hinweise zum Verfahren des Gebäudeprogramms finden Sie ab 03.01.2017 direkt unter http://www.dasgebaeudeprogramm.ch/.
Falls Sie ein Gesuch aus dem HFM 2015 erstellen möchten, müssen Sie sich auf der Internetseite https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ anmelden. Nach erfolgter Anmeldung können Sie das Gesuch erfassen und einreichen. Die Gesuchsunterlagen müssen ausgedruckt und an die zuständige Bearbeitungsstelle gesendet werden. Das Gesuch wird erst nach Erhalt des physischen Dossiers bearbeitet.
Alle übrigen kantonalen Förderungen finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Wichtig: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen!
Mit der Schaffung eines Energiefonds und der damit verbundenen Förderung sollen vorrangig die Ziele der kantonalen Energierichtplanung erreicht werden. Es sind dies:
- Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie
- Reduktion der CO2-Emmissionen
- 2000-Watt Gesellschaft
Die Zielerreichung erfolgt mit konsequenter Förderung von Energieeffizienzmassnamen an Gebäuden, Aufbau und Erweiterung bestehender Wärmeverbünde, Förderung der Nutzung von Sonnen- und Holzenergie und dem effizienten Energieeinsatz. Die Massnahmen werden von ausgebildeten Energie-Coaches begleitet. Mit der entsprechenden Verordnung legt der Landrat den Einsatz der Fördermittel fest.
Nationale Förderprogramme
Nationales Förderprogramm (Das Gebäudeprogramm)
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Bei Fragen steht Ihnen gerne unser Experte unter 055 511 97 00 zur Verfügung oder die Experten beim Kanton.